AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Coaching und Beratung
(Stand: 01.02.2006)
§ 1 Allgemeines
Der Auftraggeber erkennt mit der Auftragserteilung die nachstehenden AGB von Peter Wenz | coaching ffm (nachfolgend coaching ffm) als für sich verbindlich an.
§ 2 Anmeldung
Anmeldungen zu Seminaren und Coachings sind verbindlich. Sie können schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Sind Seminare überbucht, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Jede Anmeldung wird per Brief oder E-Mail bestätigt.
§ 3 Angebote
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch coaching ffm zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich.
§ 4 Leistungserfüllung
Im Preis sind, soweit nicht anders vereinbart, folgende Leistungen enthalten:
- Coaching-Session / Seminarteilnahme
- Pausenerfrischungen (nur bei Seminaren)
- Begleitmaterial
Nicht enthalten sind Hotel- und Gaststättenleistungen, Parkgebühren und/oder andere Nebenleistungen, die der Teilnehmer mit seiner Coaching- oder Seminarteilnahme in Anspruch nimmt.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die aktuellen auf der Website www.coaching-ffm.de oder in der Preisliste genannten Konditionen zum Zeitpunkt der Anmeldung.
Sämtliche von coaching ffm in Rechnung gestellten Leistungen werden binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Skontoabzüge gelten als nicht vereinbart.
Im Falle des Verzuges ist coaching ffm berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu erheben. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Schecks und Wechsel werden grundsätzlich nicht angenommen.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte an den von coaching ffm erbrachten Leistungen gehen nur insoweit auf den Auftraggeber über, als dies für den vereinbarten Zweck erforderlich ist. Darüber hinausgehende Verwertungen durch den Auftraggeber sind nicht Gegenstand des Vertrages. Der Auftraggeber ist verpflichtet, coaching ffm über eine geplante, über den vereinbarten hinausgehende Verwertung vorab zu unterrichten.
Die Urheberrechte bleiben bei coaching ffm. Soll das ausschließliche Nutzungsrecht an den von coaching ffm erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber übertragen werden, bedarf dies einer besonderen, schriftlichen Vereinbarung mit der Festlegung des dafür zu entrichtenden Honorars. Die für die Übertragung notwendigen formalrechtlichen Voraussetzungen erfüllt der Auftraggeber in eigener Regie und auf eigene Kosten.
Soweit der Auftraggeber in einer über die Auftragserteilung hinausgehenden Aktion von coaching ffm erarbeitete Konzepte und Ausarbeitungen jedweder Art übernimmt, bedarf er der Zustimmung von coaching ffm.
coaching ffm ist in diesem Fall berechtigt, eine Sondervergütung in Rechnung zu stellen.
Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an von coaching ffm im Rahmen einer Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei coaching ffm. Dasselbe gilt für Arbeiten, die nach Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht vollständig bezahlt sind.
Nach vorstehenden Absätzen verbleiben auch Dateien im Eigentum von coaching ffm.
§ 7 Haftung
coaching ffm haftet für durch Mitarbeiter von coaching ffm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden in voller Höhe der vereinbarten Vergütung. In Fällen leichter Fahrlässigkeit besteht keine Haftung durch coaching ffm.
coaching ffm haftet nicht für Vermögensschäden, die durch die Trainings- und Coaching-Tätigkeit entstehen.
§ 8 Stornierungen
Stornierungen durch den Teilnehmer sind bis vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei. Bis zwei Wochen vor der Veranstaltung werden 50%, danach 80% in Rechnung gestellt. Erscheint ein Teilnehmer zum Seminar nicht, so werden 100% berechnet.
Bei Coaching-Kunden werden 100% dann berechnet, wenn die Absage 4 oder weniger Werktage vor dem vereinbarten Termin eingeht. Unternehmensspezifische Vereinbarungen bleiben von diesen Regelungen unberührt.
Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Bis zum Beginn eines Seminars kann der Seminarplatz auch von einer anderen Person eingenommen werden.
coaching ffm behält sich die Absage von Seminaren, zum Beispiel bei Ausfall eines Trainers vor. Zudem darf ein Seminar spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abgesagt werden, wenn die Anzahl der gemeldeten Teilnehmer weniger als sechs Personen beträgt. coaching ffm wird dem Kunden in jedem Fall Absagen oder notwendige Änderungen des Programms so rechtzeitig wie möglich mitteilen. Muss coaching ffm ein Seminar absagen, so wird dem Kunden die volle Teilnehmergebühr erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung verbleiben alle geschuldeten Vertragsleistungen im Eigentum von coaching ffm . coaching ffm hat darüber hinaus das Recht, bis zur vollständigen Zahlung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen gleich welcher Art zurückzubehalten.
§ 10 Datenspeicherung
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig - EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
§ 11 Schlussbestimmungen
Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen.
Für die Vertragsabwicklung und für etwaige Rechtsstreite gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.